MENU

All­ge­mei­ne Ver­trags­grund­la­gen (AVG)

Hris­tov & Ker­mann GbR
(fol­gend Anbie­ter genannt)
Jäger­stra­ße 36, 14467 Pots­dam

hello@pagefox.me
+49 331 5884934

§1 Prä­am­bel & Gel­tungs­be­reich

(1) Die fol­gen­den All­ge­mei­nen Ver­trags­grund­la­gen (AVG) gel­ten für alle Geschäfts­be­zie­hun­gen zwi­schen dem Kun­den und der Hris­tov & Ker­mann GbR, Jäger­stra­ße 36, 14467 Pots­dam, ver­tre­ten durch die Geschäfts­füh­rer Mari­an Hris­tov und Andre­as Ker­mann, eben­da (im Fol­gen­den: Anbie­ter).

(2) Maß­geb­lich ist die jeweils zum Zeit­punkt des Ver­trags­schlus­ses gül­ti­ge Fas­sung die­ser AVG. Die­se AVG gel­ten aus­schließ­lich; ent­ge­gen­ste­hen­de oder von die­sen AVG abwei­chen­de Bedin­gun­gen des Kun­den wer­den nicht aner­kannt, es sei denn, der Anbie­ter hat der Gel­tung aus­drück­lich schrift­lich zuge­stimmt. Die­se Ver­trags­grund­la­gen gel­ten auch dann, wenn der Anbie­ter in Kennt­nis ent­ge­gen­ste­hen­der oder von die­sen AVG abwei­chen­der Ver­trags­grund­la­gen des Kun­den die Leis­tung an die­sen vor­be­halt­los erbringt. Bestand­teil die­ser AVG ist die Daten­schutz­er­klä­rung des Anbie­ters, die über die URL https://pagefox.me/datenschutz/ abruf­bar ist.

Die AVG sind im Inter­net unter der URL https://pagefox.me/agb/ jeder­zeit frei ein­seh­bar und ste­hen zum Aus­druck oder Down­load zur Ver­fü­gung.

(3) Kun­den im Sin­ne die­ser AVG kön­nen sowohl Ver­brau­cher als auch Unter­neh­mer sein.

(4) Ver­brau­cher im Sin­ne der AVG ist ent­spre­chend § 13 BGB jede natür­li­che Per­son, die ein Rechts­ge­schäft mit dem Anbie­ter zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerb­li­chen noch ihrer selbst­stän­di­gen beruf­li­chen Tätig­keit zuge­rech­net wer­den kann.

(5) Unter­neh­mer im Sin­ne der AVG ist ent­spre­chend § 14 BGB eine natür­li­che oder juris­ti­sche Per­son oder eine rechts­fä­hi­ge Per­so­nen­ge­sell­schaft, die bei Abschluss eines Rechts­ge­schäfts mit dem Anbie­ter in Aus­übung ihrer gewerb­li­chen oder selbst­stän­di­gen beruf­li­chen Tätig­keit han­delt. Eine rechts­fä­hi­ge Per­so­nen­ge­sell­schaft ist eine Per­so­nen­ge­sell­schaft, die mit der Fähig­keit aus­ge­stat­tet ist, Rech­te zu erwer­ben und Ver­bind­lich­kei­ten ein­zu­ge­hen. Als Unter­neh­mer in die­sem Sin­ne gilt auch ein Kun­de, der ein öffent­li­ches Son­der­ver­mö­gen dar­stellt.

§2 Web­de­sign

1. All­ge­mei­nes 

1.1 Für alle Ver­trä­ge über Web­de­sign-Leis­tun­gen zwi­schen dem Web­de­si­gner und dem Auf­trag­ge­ber gel­ten aus­schließ­lich die nach­fol­gen­den AVG. Sie gel­ten auch dann, wenn der Auf­trag­ge­ber All­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen ver­wen­det und die­se ent­ge­gen­ste­hen­de oder von den hier auf­ge­führ­ten AVG abwei­chen­de Bedin­gun­gen ent­hal­ten. 

1.2 Die AVG des Web­de­si­gners gel­ten auch, wenn der Web­de­si­gner in Kennt­nis ent­ge­gen­ste­hen­der oder von den hier auf­ge­führ­ten Bedin­gun­gen abwei­chen­der Bedin­gun­gen des Auf­trag­ge­bers den Auf­trag vor­be­halt­los aus­führt. 

1.3 Abwei­chun­gen von den hier auf­ge­führ­ten Bedin­gun­gen sind nur dann gül­tig, wenn ihnen der Web­de­si­gner aus­drück­lich schrift­lich zustimmt.

2. Ver­trags­ge­gen­stand

2.1 Der Gegen­stand des Ver­tra­ges rich­tet sich nach den Indi­vi­du­al­ver­ein­ba­run­gen der Par­tei­en. Der Web­de­si­gner schul­det kei­ne Leis­tun­gen, die nicht aus­drück­lich indi­vi­du­ell ver­ein­bart wur­den.

2.2 Geschul­det ist die Gestal­tung einer Web­sei­te. Die Tätig­keit des Web­de­si­gners umfasst hier­bei typi­scher­wei­se die Erar­bei­tung einer Kon­zep­ti­on, die gra­fi­sche Gestal­tung der mit dem Auf­trag­ge­ber abge­stimm­ten Kon­zep­ti­on sowie die tech­ni­sche Umset­zung und ggf. Pro­gram­mie­rung nach dem jewei­li­gen Stand der Tech­nik zum Zeit­punkt des Ver­trags­schlus­ses.

2.3 Die fol­gen­den Leis­tun­gen sind geson­dert zu ver­ein­ba­ren und zu ver­gü­ten:

  1. Die dau­ern­de Pfle­ge der Web­sei­te, sowohl tech­nisch als auch inhalt­lich (d.h. die Vor­nah­me von Updates).
  2. Die Über­las­sung von Ser­ver-Spei­cher­platz auf den Ser­ver­an­la­gen des Web­de­si­gners oder Drit­ten (d.h. die Über­nah­me des Web-Hos­ting).
  3. Die Vor­nah­me einer Domain-Ver­füg­bar­keits­re­cher­che sowie die Domain-Regis­trie­rung.
  4. Die Benen­nung als admi­nis­tra­ti­ver oder tech­ni­scher Ansprech­part­ner oder Zonen­ver­wal­ter im Rah­men der Domain­ver­wal­tung.
  5. Die Über­ga­be unver­schlüs­sel­ter Datei­en, sog. »offe­ne« Datei­en.
  6. Der Erwerb von Lizen­zen von Dritt­an­bie­tern, z.B. für Soft­ware, Gra­fi­ken, Foto­gra­fien oder Tem­pla­tes.

3. Ver­gü­tung

3.1 Sämt­li­che Leis­tun­gen, die der Web­de­si­gner für den Auf­trag­ge­ber erbringt, sind kos­ten­pflich­tig, sofern nicht aus­drück­lich etwas ande­res ver­ein­bart wird. Wünscht der Auf­trag­ge­ber wäh­rend oder nach Leis­tungs­er­brin­gung des Web­de­si­gners Son­der- und/oder Mehr­leis­tun­gen des Web­de­si­gners (vgl. Ziff. 2.3), so folgt dar­aus eine ergän­zen­de Ver­gü­tungs­pflicht. Dies gilt ins­be­son­de­re für die Über­ga­be soge­nann­ter »offe­ner« Datei­en. Ver­zö­gert sich die Durch­füh­rung des Auf­trags aus Grün­den, die der Auf­trag­ge­ber zu ver­tre­ten hat, so kann der Web­de­si­gner eine ange­mes­se­ne Erhö­hung der Ver­gü­tung ver­lan­gen. Bei Vor­satz oder gro­ber Fahr­läs­sig­keit kann er auch Scha­den­er­satz­an­sprü­che gel­tend machen. Die Gel­tend­ma­chung eines wei­ter­ge­hen­den Ver­zugs­scha­dens bleibt davon unbe­rührt.

3.2 Die Ver­gü­tung setzt sich vor­be­halt­lich ander­wei­ti­ger Ver­ein­ba­run­gen aus einem Ent­wurfs­ho­no­rar und – soweit eine Nut­zung der Leis­tun­gen ver­trag­lich vor­ge­se­hen ist – einem Nut­zungs­ho­no­rar zusam­men. Das Nut­zungs­ho­no­rar wird nach dem ver­trag­lich ver­ein­bar­ten Nut­zungs­um­fang bestimmt. Wei­ter­ge­hen­de Nut­zun­gen müs­sen ergän­zend bezahlt wer­den. Vor­be­halt­lich ander­wei­ti­ger Ver­ein­ba­run­gen wird die Ver­gü­tung des Ent­wurfs- und Nut­zungs­ho­no­rars nach dem jeweils aktu­el­len AGD Ver­gü­tungs­ta­rif Design berech­net, wie er zwi­schen der Alli­anz deut­scher Desi­gner (AGD) und der Ver­ei­ni­gung Selbst­stän­di­ge Design-Stu­di­os (SDSt) geschlos­sen wur­de. Der AGD Ver­gü­tungs­ta­rif Design kann jeder­zeit beim Auf­trag­neh­mer ange­for­dert wer­den.

3.3 Vor­schlä­ge des Auf­trag­ge­bers bzw. sei­ner Mit­ar­bei­ter oder sei­ne bzw. deren sons­ti­ge Mit­ar­beit haben kei­nen Ein­fluss auf die Höhe der Ver­gü­tung.

3.4 Die Ver­gü­tun­gen sind Net­to­be­trä­ge, die zuzüg­lich der gesetz­li­chen Mehr­wert­steu­er zu zah­len sind.

3.5 Lizen­zen von Dritt­an­bie­tern, z.B. für Soft­ware, Gra­fi­ken, Foto­gra­fien oder Tem­pla­tes, sind nicht Bestand­teil der Ver­gü­tung und wer­den geson­dert abge­rech­net, sofern nicht aus­drück­lich etwas ande­res ver­ein­bart wur­de.

4. Fäl­lig­keit der Ver­gü­tung, Abnah­me, Ver­zug

4.1 Die Ver­gü­tung ist bei Ablie­fe­rung des Wer­kes, soweit ver­trags­ge­mäß erbracht, fäl­lig. Wer­den die bestell­ten Arbei­ten in Tei­len abge­nom­men, so ist eine ent­spre­chen­de Teil­ver­gü­tung jeweils bei einer sol­chen Teil­ab­nah­me fäl­lig. Erstreckt sich ein Auf­trag über einen Zeit­raum von mehr als zwei Mona­ten oder erfor­dert er vom Web­de­si­gner finan­zi­el­le Vor­leis­tun­gen, die 25% des ver­ein­bar­ten Hono­rars über­stei­gen, so sind ange­mes­se­ne Abschlags­zah­lun­gen zu leis­ten, und zwar 1⁄4 der Gesamt­ver­gü­tung bei Auf­trags­er­tei­lung, 1⁄4 nach Fer­tig­stel­lung von 50% der Arbei­ten, 1⁄2 nach Ablie­fe­rung. 4.2 Die Abnah­me darf nicht aus gestal­te­risch-künst­le­ri­schen Grün­den ver­wei­gert wer­den. Im Rah­men des Auf­trags besteht Gestal­tungs­frei­heit. Män­gel­an­sprü­che hin­sicht­lich der künst­le­ri­schen Gestal­tung sind aus­ge­schlos­sen. 4.3 Bei Zah­lungs­ver­zug kann der Web­de­si­gner bei Rechts­ge­schäf­ten, an denen ein Ver­brau­cher nicht betei­ligt ist, die gesetz­li­che Ver­zugs­pau­scha­le i. H. v. 40,00 EUR sowie Ver­zugs­zin­sen in Höhe von 9 Pro­zent­punk­ten über dem jewei­li­gen Basis­zins­satz der Euro­päi­schen Zen­tral­bank p.a., bei Rechts­ge­schäf­ten, an denen ein Ver­brau­cher betei­ligt ist, in Höhe von 5 Pro­zent­punk­ten über dem jewei­li­gen Basis­zins­satz der Euro­päi­schen Zen­tral­bank p.a. ver­lan­gen. Die Gel­tend­ma­chung eines nach­ge­wie­se­nen höhe­ren Scha­dens bleibt vor­be­hal­ten.

5. Nut­zungs­rech­te

5.1 Die Ent­wür­fe und die Satz­da­tei dür­fen nur für den ver­ein­bar­ten Nut­zungs­um­fang (zeit­lich, räum­lich und inhalt­lich) ver­wen­det wer­den. Jede Nut­zung über den ver­ein­bar­ten Nut­zungs­um­fang (zeit­lich, räum­lich und inhalt­lich) hin­aus ist in jedem Fall durch ein Nut­zungs­ho­no­rar geson­dert zu ver­gü­ten. Sie ist bei recht­lich geschütz­ten Leis­tun­gen nicht gestat­tet und berech­tigt den Web­de­si­gner neben der For­de­rung eines ergän­zen­den Nut­zungs­ho­no­rars zur Gel­tend­ma­chung von Unter­las­sungs- und Scha­dens­er­satz­an­sprü­chen. Jede auch nur teil­wei­se Nach­ah­mung eines recht­lich geschütz­ten Ent­wurfs oder einer recht­lich geschütz­ten Pro­gram­mie­rung ist unzu­läs­sig. Sämt­li­che Ent­wür­fe, Satz­da­tei­en, Kon­zep­tio­nen, Pro­gram­mie­run­gen und sons­ti­ge Leis­tun­gen des Web­de­si­gners wer­den dem Auf­trag­ge­ber im Sin­ne des § 18 Abs. 1 UWG anver­traut. Eine unbe­fug­te Ver­wer­tung oder Mit­tei­lung an Drit­te außer­halb der ver­trag­li­chen Ver­ein­ba­rung der Par­tei­en ist unzu­läs­sig.

5.2 Der Web­de­si­gner räumt dem Auf­trag­ge­ber die für den jewei­li­gen Ver­trags­zweck erfor­der­li­chen Nut­zungs­rech­te ein. Soweit nichts ande­res ver­ein­bart ist, wird im Zwei­fel jeweils nur das ein­fa­che Nut­zungs­recht ein­ge­räumt.

5.3 Jede Über­tra­gung oder Teil­über­tra­gung von Nut­zungs­rech­ten und jede Ein­räu­mung von Unter­li­zen­zen bedarf der vor­he­ri­gen schrift­li­chen Zustim­mung des Web­de­si­gners.

5.4 Die Nut­zungs­rech­te gehen Zug um Zug mit der voll­stän­di­gen Bezah­lung der Ver­gü­tung auf den Auf­trag­ge­ber über.

5.5 Geschütz­te Ent­wür­fe und Pro­gram­mie­run­gen dür­fen ohne aus­drück­li­che Ein­wil­li­gung des Web­de­si­gners weder im Ori­gi­nal noch bei der Repro­duk­ti­on ver­än­dert wer­den. Der Web­de­si­gner hat das Recht eine Ent­stel­lung oder eine ande­re Beein­träch­ti­gung sei­ner geschütz­ten Ent­wür­fe und Pro­gram­mie­run­gen zu ver­bie­ten, die geeig­net ist, sei­ne berech­tig­ten geis­ti­gen oder per­sön­li­chen Inter­es­sen an den vor­ge­nann­ten Werk­leis­tun­gen zu gefähr­den.

6. Namens­nen­nungs­pflicht

Der Web­de­si­gner ist im Impres­sum der erstell­ten Web­sei­te nament­lich zu nen­nen, soweit eine Nen­nung nicht gänz­lich bran­chen­un­üb­lich ist.

7. Son­der­leis­tun­gen und Neben­kos­ten

7.1 Son­der­leis­tun­gen wie die Umar­bei­tung oder Ände­rung von abnah­me­fä­hi­gen Ent­wür­fen, Satz­da­tei­en, Kon­zep­tio­nen, Pro­gram­mie­run­gen, etc. wer­den nach dem Zeit­auf­wand ent­spre­chend AGD Ver­gü­tungs­ta­rif Design in der jeweils aktu­el­len Fas­sung geson­dert berech­net.

7.2 Der Web­de­si­gner ist nach vor­he­ri­ger Abstim­mung mit dem Auf­trag­ge­ber berech­tigt, die zur Auf­trags­er­fül­lung not­wen­di­gen Fremd­leis­tun­gen im Namen und für Rech­nung des Auf­trag­ge­bers zu bestel­len. Dies gilt ins­be­son­de­re im Hin­blick auf den Erwerb von Lizen­zen für Soft­ware, Gra­fi­ken, Foto­gra­fien oder Tem­pla­tes sowie das Anmie­ten von Ser­ver-Spei­cher­platz auf Ser­ver­an­la­gen (Web-Hos­ting). Der Auf­trag­ge­ber ver­pflich­tet sich, dem Web­de­si­gner ent­spre­chen­de Voll­macht zu ertei­len.

7.3 Soweit im Ein­zel­fall nach vor­he­ri­ger Abstim­mung Ver­trä­ge über not­wen­di­ge Fremd­leis­tun­gen im Namen und für Rech­nung des Web­de­si­gners abge­schlos­sen wer­den, ver­pflich­tet sich der Auf­trag­ge­ber, den Web­de­si­gner im Innen­ver­hält­nis von sämt­li­chen Ver­gü­tungs­an­sprü­chen frei­zu­stel­len, die sich aus dem Ver­trags­ab­schluss erge­ben. Der Web­de­si­gner ist in Abwei­chung zu Zif­fer 4.1 berech­tigt, die­se Kos­ten in Rech­nung zu stel­len, sobald sie von dem Drit­ten in Rech­nung gestellt wer­den.

7.4 Aus­la­gen für not­wen­di­ge tech­ni­sche Neben­kos­ten, ins­be­son­de­re für die Anfer­ti­gung von Model­len, Fotos, Zwi­schen­auf­nah­men, Teasern, Web-Hos­ting etc. sind nach vor­he­ri­ger Abstim­mung vom Auf­trag­ge­ber zu erstat­ten.

8. Eigen­tum an Ent­wür­fen und Daten

8.1 An Ent­wür­fen und Satz­da­tei­en wer­den nur Nut­zungs­rech­te ein­ge­räumt, nicht jedoch das Eigen­tum über­tra­gen, falls nicht etwas ande­res ver­ein­bart wur­de oder sich aus dem Ver­trags­zweck etwas ande­res ergibt.

8.2 Die in Erfül­lung des Ver­tra­ges ent­ste­hen­den Daten und Datei­en ver­blei­ben im Eigen­tum des Web­de­si­gners. Die­ser ist nicht ver­pflich­tet, sämt­li­che Daten und Datei­en an den Auf­trag­ge­ber her­aus­zu­ge­ben. Wünscht der Auf­trag­ge­ber deren Her­aus­ga­be, so ist dies geson­dert zu ver­ein­ba­ren und zu ver­gü­ten.

8.3 Hat der Web­de­si­gner dem Auf­trag­ge­ber Daten und Datei­en, ins­be­son­de­re soge­nann­te »offe­ne« Datei­en zur Ver­fü­gung gestellt, dür­fen die­se nur mit vor­he­ri­ger Zustim­mung des Desi­gners geän­dert wer­den, es sei denn, aus dem Ver­trags­zweck ergibt sich etwas ande­res.

9. Eigen­wer­bung

Der Web­de­si­gner ist berech­tigt, sämt­li­che in Erfül­lung des Ver­tra­ges ent­ste­hen­den Arbei­ten zum Zwe­cke der Eigen­wer­bung in sämt­li­chen Medi­en unter nament­li­cher Nen­nung des Auf­trag­ge­bers zu ver­wen­den und im Übri­gen auf das Tätig­wer­den für den Auf­trag­ge­ber hin­zu­wei­sen, sofern der Web­de­si­gner nicht über ein etwa­iges ent­ge­gen­ste­hen­des Geheim­hal­tungs­in­ter­es­se des Auf­trag­ge­bers schrift­lich in Kennt­nis gesetzt wur­de. Etwa­ige Rech­te Drit­ter muss der Web­de­si­gner für sei­ne Wer­be­zwe­cke selbst ein­ho­len.

10. Haf­tung

10.1 Der Web­de­si­gner haf­tet für ent­stan­de­ne Schä­den z.B. an ihm über­las­se­nen Datei­en, Vor­la­gen, Fil­men, Dis­plays, Lay­outs, Satz­da­tei­en etc. nur bei Vor­satz und gro­ber Fahr­läs­sig­keit, es sei denn für Schä­den aus der Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers oder der Gesund­heit; für sol­che Schä­den haf­tet der Web­de­si­gner auch bei Fahr­läs­sig­keit. Im Übri­gen haf­tet er für leich­te Fahr­läs­sig­keit nur, sofern eine Pflicht ver­letzt wird, deren Ein­hal­tung für die Errei­chung des Ver­trags­zwecks von beson­de­rer Bedeu­tung ist (Kar­di­nal­pflicht).

10.2 Für Auf­trä­ge, die im Namen und auf Rech­nung des Auf­trag­ge­bers an Drit­te erteilt wer­den, über­nimmt der Web­de­si­gner gegen­über dem Auf­trag­ge­ber kei­ner­lei Haf­tung, es sei denn, den Web­de­si­gner trifft gera­de bei der Aus­wahl des Drit­ten ein Ver­schul­den. Der Web­de­si­gner tritt in die­sen Fäl­len ledig­lich als Ver­mitt­ler auf.

10.3 Der Auf­trag­ge­ber ver­si­chert, dass er zur Ver­wen­dung aller dem Web­de­si­gner über­ge­be­nen Daten und Vor­la­gen (insb. Gra­fi­ken, Foto­gra­fien oder Tem­pla­tes) berech­tigt ist. Soll­te er ent­ge­gen die­ser Ver­si­che­rung nicht zur Ver­wen­dung berech­tigt sein, stellt der Auf­trag­ge­ber den Web­de­si­gner von allen Ersatz­an­sprü­chen Drit­ter frei.

10.4 Der Auf­trag­ge­ber hat Ent­wür­fe oder Satz­da­tei­en auf etwa­ige Män­gel (Rich­tig­keit von Bild, Text, Zah­len etc.) zu über­prü­fen und gege­be­nen­falls frei­zu­ge­ben. Für sol­cher­ma­ßen vom Auf­trag­ge­ber frei­ge­ge­be­ne Ent­wür­fe ent­fällt jede Haf­tung des Web­de­si­gners für erkenn­ba­re Män­gel. Dies gilt nicht, wenn der Auf­trag­ge­ber ein Ver­brau­cher ist.

10.5 Bean­stan­dun­gen offen­sicht­li­cher Män­gel sind inner­halb von 14 Tagen nach Ablie­fe­rung des Werks schrift­lich beim Web­de­si­gner gel­tend zu machen. Zur Wah­rung der Frist genügt die recht­zei­ti­ge Absen­dung der Män­gel­rü­ge. Dies gilt nicht, wenn der Auf­trag­ge­ber ein Ver­brau­cher ist.

10.6 Der Auf­trag­ge­ber ist ver­pflich­tet, die recht­li­che Zuläs­sig­keit der Ent­wür­fe und sons­ti­gen Arbei­ten selbst­stän­dig und gewis­sen­haft prü­fen zu las­sen, bevor er die Ent­wür­fe und sons­ti­gen Arbei­ten im geschäft­li­chen Ver­kehr ver­wen­det. Der Desi­gner haf­tet außer bei Vor­satz und gro­ber Fahr­läs­sig­keit nicht für die recht­li­che Zuläs­sig­keit sei­ner Ent­wür­fe und sons­ti­gen Arbei­ten. Er wird den Auf­trag­ge­ber auf recht­li­che Beden­ken hin­wei­sen, soweit sie ihm bekannt sind.

11. Ver­trags­auf­lö­sung

Soll­te der Auf­trag­ge­ber den Ver­trag vor­zei­tig kün­di­gen, erhält der Web­de­si­gner die ver­ein­bar­te Ver­gü­tung, muss sich jedoch erspar­te Auf­wen­dun­gen oder durch­ge­führ­te oder bös­wil­lig unter­las­se­ne Ersatz­auf­trä­ge anrech­nen las­sen (§ 649 BGB).

12. Schluss­be­stim­mun­gen

12.1 Erfül­lungs­ort und Gerichts­stand ist der Sitz des Web­de­si­gners, wenn die Ver­trags­par­tei­en Kauf­leu­te, juris­ti­sche Per­so­nen des öffent­li­chen Rechts oder öffent­lich-recht­li­ches Son­der­ver­mö­gen sind oder min­des­tens eine Par­tei kei­nen all­ge­mei­nen Gerichts­stand im Inland hat.

12.2 Es gilt das Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land.

§3 Web­hos­ting, War­tung, Pfle­ge

1. Gegen­stand des Ver­trags

Web­hos­ting, War­tung und redak­tio­nel­le Pfle­ge sind geson­dert mit dem Anbie­ter zu ver­ein­ba­ren. Hier­für stellt der Anbie­ter meh­re­re sog. Hos­ting- und Pfle­ge­pa­ke­te unter­schied­li­chen Umfangs zur Ver­fü­gung. Die­se Pake­te kön­nen vom Auf­trag­ge­ber zusätz­lich zu den jeweils ange­ge­be­nen Tarif­prei­sen  hin­zu­ge­bucht wer­den. 

Der Auf­trag des Auf­trag­ge­bers an den Anbie­ter umfasst fol­gen­de Arbei­ten und/oder Leis­tun­gen:

1.1. Web­hos­ting

  • Bereit­stel­lung des im jewei­li­gen Hos­ting-Tarif ange­ge­be­nen Spei­cher­platz auf einem Inter­net­ser­ver zur Nut­zung, der zur Spei­che­rung einer Inter­net­prä­senz geeig­net ist, ohne eine eige­ne IP-Adres­se. Bei die­sem Ser­ver han­delt es sich um den Ser­ver eines Drit­ten, zu des­sen Nut­zung der Anbie­ter berech­tigt ist.
  • Ein­stel­lung der Web­sei­te des Kun­den in das World-Wide-Web mit der Mög­lich­keit des welt­wei­ten Zugriffs.
  • Der Web­ser­ver ist durch­ge­hend 24 Stun­den, sie­ben Tage die Woche ein­satz­fä­hig mit einer Ver­füg­bar­keit von 96 % im Jah­res­mit­tel. Hier­von aus­ge­nom­men sind Aus­fall­zei­ten durch War­tung und Soft­ware-Updates sowie Zei­ten, in denen der Web­ser­ver auf­grund von tech­ni­schen oder sons­ti­gen Pro­ble­men, die nicht im Ein­fluss­be­reich des Anbie­ters lie­gen (höhe­re Gewalt, Ver­schul­den Drit­ter etc.), über das Inter­net nicht zu errei­chen ist. Sofern für den Anbie­ter abseh­bar ist, dass Aus­fall­zei­ten für War­tung und Soft­ware-Updates län­ger als drei Stun­den dau­ern, wird der Anbie­ter dies dem Auf­trag­ge­ber min­des­tens drei Tage vor Beginn der jewei­li­gen Arbei­ten mit­tei­len.
  • Die Ver­schaf­fung des Zugangs zum Inter­net für den Kun­den ist nicht Gegen­stand die­ses Ver­tra­ges.

1.2. War­tung & Updates not­wen­di­ge und regel­mä­ßi­ge Updates inner­halb der glei­chen Haupt­ver­si­on des Con­tent Manage­ment Sys­tems (CMS) durch. Fern­war­tung von IT-Sys­te­men

1.3. Pfle­ge der Web­sei­te das Anle­gen von Benut­zern auf Ser­ver- oder Appli­ka­ti­ons­ebe­ne Einrichtung/Einräumung, Ände­rung und/oder Löschung von Benut­zer­be­rech­ti­gun­gen Ein­ga­be, Ände­rung oder Löschung von Daten­bank­fel­dern Erstel­lung, Ein­ga­be, Ände­rung oder Löschung redak­tio­nel­ler Inhal­te (Bil­der, Tex­te, Gra­fi­ken) Der Anbie­ter wird die Gebrauchs­taug­lich­keit der Web­site in ange­mes­se­nen zeit­li­chen Abstän­den über­wa­chen und etwa­ige Funk­ti­ons­män­gel besei­ti­gen. Als Funk­ti­ons­män­gel gel­ten ins­be­son­de­re gestör­te Funk­tio­na­li­tä­ten wie bei­spiels­wei­se funk­ti­ons­un­tüch­ti­ge Hyper­links. Dar­über hin­aus kann der Anbie­ter nach eige­nem Ermes­sen funk­tio­na­le Erwei­te­run­gen vor­neh­men.

1.4. Upgrades Upgrades auf eine neue Haupt­ver­si­on (ein­her­ge­hend mit neu­en Funk­tio­nen, Inkom­pa­ti­bi­li­tä­ten und ande­ren gra­vie­ren­den Ände­run­gen) sind nicht Bestand­teil die­ses Ver­trags und wer­den geson­dert geplant und berech­net. Der Anbie­ter wird hier­für jeweils eine geson­der­te Kos­ten­schät­zung erstel­len.

1.5. Ver­ar­bei­tung von Daten Der Auf­trag kann auch die Ver­ar­bei­tung fol­gen­der Arten von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten beinhal­ten:

  • Name und Kon­takt­da­ten von Nut­zern der IT-Sys­te­me
  • ggf. wei­te­re Daten von Betrof­fe­nen, die im jewei­li­gen IT-Sys­tem des Auf­trag­ge­bers gespei­chert sind.

Kreis der von der Daten­ver­ar­bei­tung Betrof­fe­nen:

  • Beschäf­tig­te des Auf­trag­ge­bers
  • ggf. Kun­den des Auf­trag­ge­bers
  • ggf. Drit­te

2. Prei­se

Alle Prei­se ver­ste­hen sich in Euro inklu­si­ve der gesetz­li­chen Mehr­wert­steu­er der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land. Es gilt der im Rah­men der Beauf­tra­gung der Leis­tun­gen gül­ti­ge ange­zeig­te bzw. indi­vi­du­ell ver­ein­bar­te Preis. Sofern nach­träg­lich Leis­tun­gen beauf­tragt wer­den, die nicht Gegen­stand des ursprüng­li­chen Auf­tra­ges waren, so wer­den die­se gemäß der aktu­el­len Preis­lis­te der Anbie­te­rin, wel­che unter der URL https://pagefox.me/preise/ abruf­bar ist, geson­dert in Rech­nung gestellt.

3. Rech­te und Pflich­ten des Auf­trag­ge­bers

3.1. Der Auf­trag­ge­ber hat das Recht, jeder­zeit ergän­zen­de Wei­sun­gen über Art, Umfang und Ver­fah­ren der War­tung und Pfle­ge von IT-Sys­te­men gegen­über dem Anbie­ter zu ertei­len. Wei­sun­gen erfol­gen in Text­form (z.B. E‑Mail) .

3.2. Rege­lun­gen über eine etwa­ige Ver­gü­tung von Mehr­auf­wän­den, die durch ergän­zen­de Wei­sun­gen des Auf­trag­ge­bers Anbie­ter ent­ste­hen, blei­ben unbe­rührt.

3.3. Der Auf­trag­ge­ber infor­miert den Anbie­ter unver­züg­lich, wenn er Feh­ler oder Unre­gel­mä­ßig­kei­ten im Zusam­men­hang mit der War­tung und Pfle­ge durch Anbie­ter fest­stellt. Soll­te es bei der Nut­zung des Ser­vers zu Stö­run­gen kom­men, so wird der Auf­trag­ge­ber den Anbie­ter von die­sen Stö­run­gen eben­so unver­züg­lich in Kennt­nis set­zen.

3.4. Der Auf­trag­ge­ber ist ver­pflich­tet, die Zugangs­da­ten gegen­über unbe­fug­ten Drit­ten geheim zu hal­ten. Ins­be­son­de­re sind Benut­zer­na­me und Pass­wort so auf­zu­be­wah­ren, dass der Zugriff auf die­se Daten durch unbe­fug­te Drit­te unmög­lich ist, um einen Miss­brauch des Zugangs durch Drit­te aus­zu­schlie­ßen. Der Auf­trag­ge­ber ver­pflich­tet sich, den Anbie­ter unver­züg­lich zu infor­mie­ren, sobald er davon Kennt­nis erlangt, dass unbe­fug­ten Drit­ten das Pass­wort bekannt ist. Als unbe­fug­te Drit­te gel­ten nicht die Per­so­nen, die den Spei­cher­platz, der Gegen­stand die­ses Ver­tra­ges ist, mit Wis­sen und Wil­len des Auf­trag­ge­ber nut­zen.

3.5. Der Auf­trag­ge­ber ver­si­chert, dass er kei­ne Inhal­te auf dem ver­trags­ge­gen­ständ­li­chen Spei­cher­platz spei­chert und in das Inter­net ein­stel­len wird, deren Bereit­stel­lung, Ver­öf­fent­li­chung und Nut­zung gegen Straf­recht, Urhe­ber­rech­te, Mar­ken- und sons­ti­ge Kenn­zeich­nungs­rech­te oder Per­sön­lich­keits­rech­te ver­stößt. Ein Ver­stoß des Auf­trag­ge­bers gegen die genann­ten Ver­pflich­tun­gen berech­tigt den Anbie­ter zur außer­or­dent­li­chen Kün­di­gung.

4. Pflich­ten des Anbie­ters

4.1. Der Anbie­ter ist ver­pflich­tet, sein Unter­neh­men und sei­ne Betriebs­ab­läu­fe so zu gestal­ten, dass die Daten, die der Anbie­ter im Zusam­men­hang mit den War­tungs-/Pfle­ge­ar­bei­ten im Auf­trag ver­ar­bei­tet, vor der unbe­fug­ten Kennt­nis­nah­me Drit­ter geschützt sind.

4.2. Der Anbie­ter wird den Auf­trag­ge­ber unver­züg­lich dar­über infor­mie­ren, wenn eine vom Auf­trag­ge­ber erteil­te Wei­sung nach Auf­fas­sung des Anbie­ters gegen gesetz­li­che Rege­lun­gen ver­stößt. Der Anbie­ter ist berech­tigt, die Durch­füh­rung der betref­fen­den Wei­sung solan­ge aus­zu­set­zen, bis die­se durch den Auf­trag­ge­ber bestä­tigt oder geän­dert wird.

4.3. Der Anbie­ter ist ver­pflich­tet, dem Auf­trag­ge­ber jeden Ver­stoß gegen daten­schutz­recht­li­che Vor­schrif­ten oder gegen die getrof­fe­nen ver­trag­li­chen Ver­ein­ba­run­gen und/oder die erteil­ten Wei­sun­gen des Auf­trag­ge­bers unver­züg­lich mit­zu­tei­len, der im Zuge der Ver­ar­bei­tung von Daten durch den Anbie­ter oder ande­re mit der Ver­ar­bei­tung beschäf­tig­ten Per­so­nen erfolgt ist.

4.4. Dem Anbie­ter ist bekannt, dass für den Auf­trag­ge­ber eine Mel­de­pflicht nach Art. 33, 34 DSGVO im Fal­le einer Daten­schutz­ver­let­zung bestehen kann, die eine Mel­dung an die Auf­sichts­be­hör­de bin­nen 72 Stun­den nach Bekannt­wer­den vor­sieht. Der Anbie­ter wird den Auf­trag­ge­ber bei der Umset­zung der Mel­de­pflich­ten unter­stüt­zen. Der Anbie­ter wird dem Auf­trag­ge­ber ins­be­son­de­re und unver­züg­lich über unbe­fug­te Zugrif­fe auf per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten, die im Auf­trag des Auf­trag­ge­bers ver­ar­bei­tet wer­den, infor­mie­ren.

4.5. Der Anbie­ter wird sei­nen Pflich­ten aus Art. 30 Abs. 2 DSGVO zum Füh­ren eines Ver­ar­bei­tungs­ver­zeich­nis­ses nach­kom­men.

4.6. Der Anbie­ter unter­stützt den Auf­trag­ge­ber bei der Ein­hal­tung der in Art. 33–36 DSGVO genann­ten Pflich­ten, soweit der Auf­trag­ge­ber inso­weit auf die Unter­stüt­zung des Anbie­ters ange­wie­sen ist.

5. Kon­troll­be­fug­nis­se

5.1. Der Auf­trag­ge­ber hat das Recht, die Ein­hal­tung der gesetz­li­chen Vor­schrif­ten zum Daten­schutz und/oder die Ein­hal­tung der zwi­schen den Par­tei­en getrof­fe­nen ver­trag­li­chen Rege­lun­gen und/oder die Ein­hal­tung der Wei­sun­gen des Auf­trag­ge­bers durch den Anbie­ter jeder­zeit im erfor­der­li­chen Umfang zu kon­trol­lie­ren.

4.2. Der Anbie­ter ist dem Auf­trag­ge­ber gegen­über zur Aus­kunfts­er­tei­lung ver­pflich­tet, soweit dies zur Durch­füh­rung der Kon­trol­le i.S.d. Absat­zes 1 erfor­der­lich ist.

5.3. Der Auf­trag­ge­ber kann nach vor­he­ri­ger Anmel­dung mit ange­mes­se­ner Frist die Kon­trol­le im Sin­ne des Absat­zes 1 in der Betriebs­stät­te des Anbie­ters zu den jeweils übli­chen Geschäfts­zei­ten vor­neh­men. Der Auf­trag­ge­ber wird dabei Sor­ge dafür tra­gen, dass die Kon­trol­len nur im erfor­der­li­chen Umfang durch­ge­führt wer­den, sofern die Betriebs­ab­läu­fe des Anbie­ters durch die Kon­trol­len gestört wer­den könn­ten.

5.4. Der Anbie­ter ist ver­pflich­tet, im Fal­le von Maß­nah­men der Auf­sichts­be­hör­de gegen­über dem Auf­trag­ge­ber i.S.d. Art. 58 DSGVO i.V.m. § 40 BDSG, ins­be­son­de­re im Hin­blick auf Aus­kunfts- und Kon­troll­pflich­ten die erfor­der­li­chen Aus­künf­te an den Auf­trag­ge­ber zu ertei­len.

6. Fern­war­tung

Sofern der Anbie­ter die War­tung und/oder Pfle­ge der IT-Sys­te­me auch im Wege der Fern­war­tung durch­führt, ist der Anbie­ter ver­pflich­tet, dem Auf­trag­ge­ber eine wirk­sa­me Kon­trol­le der Fern­war­tungs­ar­bei­ten zu ermög­li­chen. Dies kann z.B. durch Ein­satz einer Tech­no­lo­gie erfol­gen, die dem Auf­trag­ge­ber ermög­licht, die vom Anbie­ter durch­ge­führ­ten Arbei­ten auf einem Moni­tor o.ä. Gerät zu ver­fol­gen.

7. Unter­auf­trags­ver­hält­nis­se

7.1. Die Ein­bin­dung von Unter­auf­trag­neh­mern (auch „Sub­un­ter­neh­mer“ oder „Nach­un­ter­neh­mer“ genannt) in die Leis­tungs­er­brin­gung ist grund­sätz­lich zuläs­sig.

7.2. Der Anbie­ter hat sicher­zu­stel­len, dass die in die­sem Ver­trag ver­ein­bar­ten Rege­lun­gen und ggf. ergän­zen­de Wei­sun­gen des Auf­trag­ge­bers auch gegen­über dem Unter­auf­trag­neh­mer gel­ten.

8. Ver­trau­lich­keit und Geheim­hal­tung

8.1. Der Anbie­ter ist bei der Ver­ar­bei­tung von Daten für den Auf­trag­ge­ber zur Wah­rung der Ver­trau­lich­keit ver­pflich­tet. Der Anbie­ter ver­pflich­tet sich, die glei­chen Geheim­nis­schutz­re­geln zu beach­ten, wie sie dem Auf­trag­ge­ber oblie­gen. Dies gilt ins­be­son­de­re in den Fäl­len, in denen der Auf­trag­ge­ber zur Ein­hal­tung der Schwei­ge­pflicht aus § 203 StGB ver­pflich­tet ist. Der Auf­trag­ge­ber wird dem Anbie­ter etwa­ige beson­de­re Geheim­nis­schutz­re­geln mit­tei­len.

8.2. Der Anbie­ter sichert zu, dass die jeweils gel­ten­den daten­schutz­recht­li­chen Vor­schrif­ten bekannt sind und Anbie­ter mit der Anwen­dung die­ser ver­traut ist. Der Anbie­ter sichert fer­ner zu, dass die bei der Durch­füh­rung der Arbei­ten beschäf­tig­ten Mit­ar­bei­ter mit den für sie maß­geb­li­chen Bestim­mun­gen des Daten­schut­zes ver­traut sind und die­se zur Ver­trau­lich­keit im Umgang mit per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ver­pflich­tet sind, sofern die­se nicht schon ander­wei­tig einer ange­mes­se­nen gesetz­li­chen Ver­schwie­gen­heits­pflicht unter­lie­gen.

9. Wah­rung von Betrof­fe­nen­rech­ten

9.1. Der Auf­trag­ge­ber ist für die Wah­rung der Betrof­fe­nen­rech­te allein ver­ant­wort­lich.

9.2. Der Anbie­ter unter­stützt den Auf­trag­ge­ber mit geeig­ne­ten tech­ni­schen und orga­ni­sa­to­ri­schen Maß­nah­men dabei, der Pflicht des Auf­trag­ge­ber zur Beant­wor­tung von Anfra­gen von Betrof­fe­nen nach den Art. 12–23 DSGVO nach­zu­kom­men, soweit der Auf­trag­ge­ber inso­weit auf die Unter­stüt­zung des Anbie­ters ange­wie­sen ist.

10. Tech­ni­sche und orga­ni­sa­to­ri­sche Maß­nah­men zur Daten­si­cher­heit

10.1. Der Anbie­ter ver­pflich­tet sich gegen­über dem Auf­trag­ge­ber zur Ein­hal­tung der nach Art. 32 DSGVO erfor­der­li­chen tech­ni­schen und orga­ni­sa­to­ri­schen Maß­nah­men.

10.2. Für den Fall, dass der Anbie­ter die War­tung und Pfle­ge von IT-Sys­te­men für den Auf­trag­ge­ber auch außer­halb der Geschäfts­räu­me des Auf­trag­ge­bers durch­führt (z.B. im Fal­le der Fern­war­tung), sind von Anbie­ter zwin­gend die in der ANLAGE zu die­sem Ver­trag genann­ten tech­ni­schen und orga­ni­sa­to­ri­schen Maß­nah­men zum Schutz per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten ein­zu­hal­ten.

11. Wah­rung von Betrof­fe­nen­rech­ten

11.1. Der Auf­trag­ge­ber ist für die Wah­rung der Betrof­fe­nen­rech­te allein ver­ant­wort­lich.

11.2. Der Anbie­ter unter­stützt den Auf­trag­ge­ber mit geeig­ne­ten tech­ni­schen und orga­ni­sa­to­ri­schen Maß­nah­men dabei, der Pflicht des Auf­trag­ge­bers zur Beant­wor­tung von Anfra­gen von Betrof­fe­nen nach den Art. 12–23 DSGVO nach­zu­kom­men, soweit der Auf­trag­ge­ber inso­weit auf die Unter­stüt­zung des Anbie­ters ange­wie­sen ist.

12. Dau­er und Been­di­gung des Ver­trags über Web­hos­ting, War­tung und Pfle­ge

12.1. Der Ver­trag ver­län­gert sich still­schwei­gend nach Ablauf von 12 Mona­ten um wei­te­re 12 Mona­te, sofern der Auf­trag­ge­ber den Ver­trag nicht frist­ge­mäß einen Monat vor Ablauf kün­digt.

12.2. Ein außer­or­dent­li­ches Kün­di­gungs­recht jeder Par­tei bleibt unbe­rührt.

13. Schluss­be­stim­mun­gen

13.1. Es gilt das Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land.

13.2. Soll­ten ein­zel­ne Tei­le die­ses Ver­tra­ges unwirk­sam sein, so berührt dies die Wirk­sam­keit der übri­gen Rege­lun­gen des Ver­tra­ges nicht. Es gilt das Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land.