Allgemeine Vertragsgrundlagen (AVG)
Hristov & Kermann GbR
(folgend Anbieter genannt)
Jägerstraße 36, 14467 Potsdam
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+49 331 5884934
(1) Die folgenden Allgemeinen Vertragsgrundlagen (AVG) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Hristov & Kermann GbR, Jägerstraße 36, 14467 Potsdam, vertreten durch die Geschäftsführer Marian Hristov und Andreas Kermann, ebenda (im Folgenden: Anbieter).
(2) Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AVG. Diese AVG gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen AVG abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter hat der Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Vertragsgrundlagen gelten auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AVG abweichender Vertragsgrundlagen des Kunden die Leistung an diesen vorbehaltlos erbringt. Bestandteil dieser AVG ist die Datenschutzerklärung des Anbieters, die über die URL https://pagefox.me/datenschutz/ abrufbar ist.
Die AVG sind im Internet unter der URL https://pagefox.me/agb/ jederzeit frei einsehbar und stehen zum Ausdruck oder Download zur Verfügung.
(3) Kunden im Sinne dieser AVG können sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein.
(4) Verbraucher im Sinne der AVG ist entsprechend § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft mit dem Anbieter zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
(5) Unternehmer im Sinne der AVG ist entsprechend § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts mit dem Anbieter in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen. Als Unternehmer in diesem Sinne gilt auch ein Kunde, der ein öffentliches Sondervermögen darstellt.
1.1 Für alle Verträge über Webdesign-Leistungen zwischen dem Webdesigner und dem Auftraggeber gelten ausschließlich die nachfolgenden AVG. Sie gelten auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten AVG abweichende Bedingungen enthalten.
1.2 Die AVG des Webdesigners gelten auch, wenn der Webdesigner in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.
1.3 Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn ihnen der Webdesigner ausdrücklich schriftlich zustimmt.
2.1 Der Gegenstand des Vertrages richtet sich nach den Individualvereinbarungen der Parteien. Der Webdesigner schuldet keine Leistungen, die nicht ausdrücklich individuell vereinbart wurden.
2.2 Geschuldet ist die Gestaltung einer Webseite. Die Tätigkeit des Webdesigners umfasst hierbei typischerweise die Erarbeitung einer Konzeption, die grafische Gestaltung der mit dem Auftraggeber abgestimmten Konzeption sowie die technische Umsetzung und ggf. Programmierung nach dem jeweiligen Stand der Technik zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
2.3 Die folgenden Leistungen sind gesondert zu vereinbaren und zu vergüten:
3.1 Sämtliche Leistungen, die der Webdesigner für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Wünscht der Auftraggeber während oder nach Leistungserbringung des Webdesigners Sonder- und/oder Mehrleistungen des Webdesigners (vgl. Ziff. 2.3), so folgt daraus eine ergänzende Vergütungspflicht. Dies gilt insbesondere für die Übergabe sogenannter »offener« Dateien. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der Webdesigner eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
3.2 Die Vergütung setzt sich vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen aus einem Entwurfshonorar und – soweit eine Nutzung der Leistungen vertraglich vorgesehen ist – einem Nutzungshonorar zusammen. Das Nutzungshonorar wird nach dem vertraglich vereinbarten Nutzungsumfang bestimmt. Weitergehende Nutzungen müssen ergänzend bezahlt werden. Vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen wird die Vergütung des Entwurfs- und Nutzungshonorars nach dem jeweils aktuellen AGD Vergütungstarif Design berechnet, wie er zwischen der Allianz deutscher Designer (AGD) und der Vereinigung Selbstständige Design-Studios (SDSt) geschlossen wurde. Der AGD Vergütungstarif Design kann jederzeit beim Auftragnehmer angefordert werden.
3.3 Vorschläge des Auftraggebers bzw. seiner Mitarbeiter oder seine bzw. deren sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.
3.4 Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
3.5 Lizenzen von Drittanbietern, z.B. für Software, Grafiken, Fotografien oder Templates, sind nicht Bestandteil der Vergütung und werden gesondert abgerechnet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
5.1 Die Entwürfe und die Satzdatei dürfen nur für den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) verwendet werden. Jede Nutzung über den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) hinaus ist in jedem Fall durch ein Nutzungshonorar gesondert zu vergüten. Sie ist bei rechtlich geschützten Leistungen nicht gestattet und berechtigt den Webdesigner neben der Forderung eines ergänzenden Nutzungshonorars zur Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen. Jede auch nur teilweise Nachahmung eines rechtlich geschützten Entwurfs oder einer rechtlich geschützten Programmierung ist unzulässig. Sämtliche Entwürfe, Satzdateien, Konzeptionen, Programmierungen und sonstige Leistungen des Webdesigners werden dem Auftraggeber im Sinne des § 18 Abs. 1 UWG anvertraut. Eine unbefugte Verwertung oder Mitteilung an Dritte außerhalb der vertraglichen Vereinbarung der Parteien ist unzulässig.
5.2 Der Webdesigner räumt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird im Zweifel jeweils nur das einfache Nutzungsrecht eingeräumt.
5.3 Jede Übertragung oder Teilübertragung von Nutzungsrechten und jede Einräumung von Unterlizenzen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Webdesigners.
5.4 Die Nutzungsrechte gehen Zug um Zug mit der vollständigen Bezahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über.
5.5 Geschützte Entwürfe und Programmierungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Webdesigners weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Der Webdesigner hat das Recht eine Entstellung oder eine andere Beeinträchtigung seiner geschützten Entwürfe und Programmierungen zu verbieten, die geeignet ist, seine berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen an den vorgenannten Werkleistungen zu gefährden.
Der Webdesigner ist im Impressum der erstellten Webseite namentlich zu nennen, soweit eine Nennung nicht gänzlich branchenunüblich ist.
7.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von abnahmefähigen Entwürfen, Satzdateien, Konzeptionen, Programmierungen, etc. werden nach dem Zeitaufwand entsprechend AGD Vergütungstarif Design in der jeweils aktuellen Fassung gesondert berechnet.
7.2 Der Webdesigner ist nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf den Erwerb von Lizenzen für Software, Grafiken, Fotografien oder Templates sowie das Anmieten von Server-Speicherplatz auf Serveranlagen (Web-Hosting). Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Webdesigner entsprechende Vollmacht zu erteilen.
7.3 Soweit im Einzelfall nach vorheriger Abstimmung Verträge über notwendige Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Webdesigners abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Webdesigner im Innenverhältnis von sämtlichen Vergütungsansprüchen freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Der Webdesigner ist in Abweichung zu Ziffer 4.1 berechtigt, diese Kosten in Rechnung zu stellen, sobald sie von dem Dritten in Rechnung gestellt werden.
7.4 Auslagen für notwendige technische Nebenkosten, insbesondere für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Teasern, Web-Hosting etc. sind nach vorheriger Abstimmung vom Auftraggeber zu erstatten.
8.1 An Entwürfen und Satzdateien werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch das Eigentum übertragen, falls nicht etwas anderes vereinbart wurde oder sich aus dem Vertragszweck etwas anderes ergibt.
8.2 Die in Erfüllung des Vertrages entstehenden Daten und Dateien verbleiben im Eigentum des Webdesigners. Dieser ist nicht verpflichtet, sämtliche Daten und Dateien an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber deren Herausgabe, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
8.3 Hat der Webdesigner dem Auftraggeber Daten und Dateien, insbesondere sogenannte »offene« Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung des Designers geändert werden, es sei denn, aus dem Vertragszweck ergibt sich etwas anderes.
Der Webdesigner ist berechtigt, sämtliche in Erfüllung des Vertrages entstehenden Arbeiten zum Zwecke der Eigenwerbung in sämtlichen Medien unter namentlicher Nennung des Auftraggebers zu verwenden und im Übrigen auf das Tätigwerden für den Auftraggeber hinzuweisen, sofern der Webdesigner nicht über ein etwaiges entgegenstehendes Geheimhaltungsinteresse des Auftraggebers schriftlich in Kenntnis gesetzt wurde. Etwaige Rechte Dritter muss der Webdesigner für seine Werbezwecke selbst einholen.
10.1 Der Webdesigner haftet für entstandene Schäden z.B. an ihm überlassenen Dateien, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Satzdateien etc. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, es sei denn für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; für solche Schäden haftet der Webdesigner auch bei Fahrlässigkeit. Im Übrigen haftet er für leichte Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).
10.2 Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt der Webdesigner gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung, es sei denn, den Webdesigner trifft gerade bei der Auswahl des Dritten ein Verschulden. Der Webdesigner tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.
10.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Webdesigner übergebenen Daten und Vorlagen (insb. Grafiken, Fotografien oder Templates) berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber den Webdesigner von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
10.4 Der Auftraggeber hat Entwürfe oder Satzdateien auf etwaige Mängel (Richtigkeit von Bild, Text, Zahlen etc.) zu überprüfen und gegebenenfalls freizugeben. Für solchermaßen vom Auftraggeber freigegebene Entwürfe entfällt jede Haftung des Webdesigners für erkennbare Mängel. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber ein Verbraucher ist.
10.5 Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich beim Webdesigner geltend zu machen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber ein Verbraucher ist.
10.6 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit der Entwürfe und sonstigen Arbeiten selbstständig und gewissenhaft prüfen zu lassen, bevor er die Entwürfe und sonstigen Arbeiten im geschäftlichen Verkehr verwendet. Der Designer haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für die rechtliche Zulässigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Arbeiten. Er wird den Auftraggeber auf rechtliche Bedenken hinweisen, soweit sie ihm bekannt sind.
Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen, erhält der Webdesigner die vereinbarte Vergütung, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen oder durchgeführte oder böswillig unterlassene Ersatzaufträge anrechnen lassen (§ 649 BGB).
12.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Webdesigners, wenn die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind oder mindestens eine Partei keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
12.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Webhosting, Wartung und redaktionelle Pflege sind gesondert mit dem Anbieter zu vereinbaren. Hierfür stellt der Anbieter mehrere sog. Hosting- und Pflegepakete unterschiedlichen Umfangs zur Verfügung. Diese Pakete können vom Auftraggeber zusätzlich zu den jeweils angegebenen Tarifpreisen hinzugebucht werden.
Der Auftrag des Auftraggebers an den Anbieter umfasst folgende Arbeiten und/oder Leistungen:
1.1. Webhosting
1.2. Wartung & Updates notwendige und regelmäßige Updates innerhalb der gleichen Hauptversion des Content Management Systems (CMS) durch. Fernwartung von IT-Systemen
1.3. Pflege der Webseite das Anlegen von Benutzern auf Server- oder Applikationsebene Einrichtung/Einräumung, Änderung und/oder Löschung von Benutzerberechtigungen Eingabe, Änderung oder Löschung von Datenbankfeldern Erstellung, Eingabe, Änderung oder Löschung redaktioneller Inhalte (Bilder, Texte, Grafiken) Der Anbieter wird die Gebrauchstauglichkeit der Website in angemessenen zeitlichen Abständen überwachen und etwaige Funktionsmängel beseitigen. Als Funktionsmängel gelten insbesondere gestörte Funktionalitäten wie beispielsweise funktionsuntüchtige Hyperlinks. Darüber hinaus kann der Anbieter nach eigenem Ermessen funktionale Erweiterungen vornehmen.
1.4. Upgrades Upgrades auf eine neue Hauptversion (einhergehend mit neuen Funktionen, Inkompatibilitäten und anderen gravierenden Änderungen) sind nicht Bestandteil dieses Vertrags und werden gesondert geplant und berechnet. Der Anbieter wird hierfür jeweils eine gesonderte Kostenschätzung erstellen.
1.5. Verarbeitung von Daten Der Auftrag kann auch die Verarbeitung folgender Arten von personenbezogenen Daten beinhalten:
Kreis der von der Datenverarbeitung Betroffenen:
Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer der Bundesrepublik Deutschland. Es gilt der im Rahmen der Beauftragung der Leistungen gültige angezeigte bzw. individuell vereinbarte Preis. Sofern nachträglich Leistungen beauftragt werden, die nicht Gegenstand des ursprünglichen Auftrages waren, so werden diese gemäß der aktuellen Preisliste der Anbieterin, welche unter der URL https://pagefox.me/preise/ abrufbar ist, gesondert in Rechnung gestellt.
3.1. Der Auftraggeber hat das Recht, jederzeit ergänzende Weisungen über Art, Umfang und Verfahren der Wartung und Pflege von IT-Systemen gegenüber dem Anbieter zu erteilen. Weisungen erfolgen in Textform (z.B. E‑Mail) .
3.2. Regelungen über eine etwaige Vergütung von Mehraufwänden, die durch ergänzende Weisungen des Auftraggebers Anbieter entstehen, bleiben unberührt.
3.3. Der Auftraggeber informiert den Anbieter unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Wartung und Pflege durch Anbieter feststellt. Sollte es bei der Nutzung des Servers zu Störungen kommen, so wird der Auftraggeber den Anbieter von diesen Störungen ebenso unverzüglich in Kenntnis setzen.
3.4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Zugangsdaten gegenüber unbefugten Dritten geheim zu halten. Insbesondere sind Benutzername und Passwort so aufzubewahren, dass der Zugriff auf diese Daten durch unbefugte Dritte unmöglich ist, um einen Missbrauch des Zugangs durch Dritte auszuschließen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Anbieter unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Als unbefugte Dritte gelten nicht die Personen, die den Speicherplatz, der Gegenstand dieses Vertrages ist, mit Wissen und Willen des Auftraggeber nutzen.
3.5. Der Auftraggeber versichert, dass er keine Inhalte auf dem vertragsgegenständlichen Speicherplatz speichert und in das Internet einstellen wird, deren Bereitstellung, Veröffentlichung und Nutzung gegen Strafrecht, Urheberrechte, Marken- und sonstige Kennzeichnungsrechte oder Persönlichkeitsrechte verstößt. Ein Verstoß des Auftraggebers gegen die genannten Verpflichtungen berechtigt den Anbieter zur außerordentlichen Kündigung.
4.1. Der Anbieter ist verpflichtet, sein Unternehmen und seine Betriebsabläufe so zu gestalten, dass die Daten, die der Anbieter im Zusammenhang mit den Wartungs-/Pflegearbeiten im Auftrag verarbeitet, vor der unbefugten Kenntnisnahme Dritter geschützt sind.
4.2. Der Anbieter wird den Auftraggeber unverzüglich darüber informieren, wenn eine vom Auftraggeber erteilte Weisung nach Auffassung des Anbieters gegen gesetzliche Regelungen verstößt. Der Anbieter ist berechtigt, die Durchführung der betreffenden Weisung solange auszusetzen, bis diese durch den Auftraggeber bestätigt oder geändert wird.
4.3. Der Anbieter ist verpflichtet, dem Auftraggeber jeden Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorschriften oder gegen die getroffenen vertraglichen Vereinbarungen und/oder die erteilten Weisungen des Auftraggebers unverzüglich mitzuteilen, der im Zuge der Verarbeitung von Daten durch den Anbieter oder andere mit der Verarbeitung beschäftigten Personen erfolgt ist.
4.4. Dem Anbieter ist bekannt, dass für den Auftraggeber eine Meldepflicht nach Art. 33, 34 DSGVO im Falle einer Datenschutzverletzung bestehen kann, die eine Meldung an die Aufsichtsbehörde binnen 72 Stunden nach Bekanntwerden vorsieht. Der Anbieter wird den Auftraggeber bei der Umsetzung der Meldepflichten unterstützen. Der Anbieter wird dem Auftraggeber insbesondere und unverzüglich über unbefugte Zugriffe auf personenbezogene Daten, die im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden, informieren.
4.5. Der Anbieter wird seinen Pflichten aus Art. 30 Abs. 2 DSGVO zum Führen eines Verarbeitungsverzeichnisses nachkommen.
4.6. Der Anbieter unterstützt den Auftraggeber bei der Einhaltung der in Art. 33–36 DSGVO genannten Pflichten, soweit der Auftraggeber insoweit auf die Unterstützung des Anbieters angewiesen ist.
5.1. Der Auftraggeber hat das Recht, die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz und/oder die Einhaltung der zwischen den Parteien getroffenen vertraglichen Regelungen und/oder die Einhaltung der Weisungen des Auftraggebers durch den Anbieter jederzeit im erforderlichen Umfang zu kontrollieren.
4.2. Der Anbieter ist dem Auftraggeber gegenüber zur Auskunftserteilung verpflichtet, soweit dies zur Durchführung der Kontrolle i.S.d. Absatzes 1 erforderlich ist.
5.3. Der Auftraggeber kann nach vorheriger Anmeldung mit angemessener Frist die Kontrolle im Sinne des Absatzes 1 in der Betriebsstätte des Anbieters zu den jeweils üblichen Geschäftszeiten vornehmen. Der Auftraggeber wird dabei Sorge dafür tragen, dass die Kontrollen nur im erforderlichen Umfang durchgeführt werden, sofern die Betriebsabläufe des Anbieters durch die Kontrollen gestört werden könnten.
5.4. Der Anbieter ist verpflichtet, im Falle von Maßnahmen der Aufsichtsbehörde gegenüber dem Auftraggeber i.S.d. Art. 58 DSGVO i.V.m. § 40 BDSG, insbesondere im Hinblick auf Auskunfts- und Kontrollpflichten die erforderlichen Auskünfte an den Auftraggeber zu erteilen.
Sofern der Anbieter die Wartung und/oder Pflege der IT-Systeme auch im Wege der Fernwartung durchführt, ist der Anbieter verpflichtet, dem Auftraggeber eine wirksame Kontrolle der Fernwartungsarbeiten zu ermöglichen. Dies kann z.B. durch Einsatz einer Technologie erfolgen, die dem Auftraggeber ermöglicht, die vom Anbieter durchgeführten Arbeiten auf einem Monitor o.ä. Gerät zu verfolgen.
7.1. Die Einbindung von Unterauftragnehmern (auch „Subunternehmer“ oder „Nachunternehmer“ genannt) in die Leistungserbringung ist grundsätzlich zulässig.
7.2. Der Anbieter hat sicherzustellen, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen und ggf. ergänzende Weisungen des Auftraggebers auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten.
8.1. Der Anbieter ist bei der Verarbeitung von Daten für den Auftraggeber zur Wahrung der Vertraulichkeit verpflichtet. Der Anbieter verpflichtet sich, die gleichen Geheimnisschutzregeln zu beachten, wie sie dem Auftraggeber obliegen. Dies gilt insbesondere in den Fällen, in denen der Auftraggeber zur Einhaltung der Schweigepflicht aus § 203 StGB verpflichtet ist. Der Auftraggeber wird dem Anbieter etwaige besondere Geheimnisschutzregeln mitteilen.
8.2. Der Anbieter sichert zu, dass die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften bekannt sind und Anbieter mit der Anwendung dieser vertraut ist. Der Anbieter sichert ferner zu, dass die bei der Durchführung der Arbeiten beschäftigten Mitarbeiter mit den für sie maßgeblichen Bestimmungen des Datenschutzes vertraut sind und diese zur Vertraulichkeit im Umgang mit personenbezogenen Daten verpflichtet sind, sofern diese nicht schon anderweitig einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
9.1. Der Auftraggeber ist für die Wahrung der Betroffenenrechte allein verantwortlich.
9.2. Der Anbieter unterstützt den Auftraggeber mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen dabei, der Pflicht des Auftraggeber zur Beantwortung von Anfragen von Betroffenen nach den Art. 12–23 DSGVO nachzukommen, soweit der Auftraggeber insoweit auf die Unterstützung des Anbieters angewiesen ist.
10.1. Der Anbieter verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber zur Einhaltung der nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen.
10.2. Für den Fall, dass der Anbieter die Wartung und Pflege von IT-Systemen für den Auftraggeber auch außerhalb der Geschäftsräume des Auftraggebers durchführt (z.B. im Falle der Fernwartung), sind von Anbieter zwingend die in der ANLAGE zu diesem Vertrag genannten technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten einzuhalten.
11.1. Der Auftraggeber ist für die Wahrung der Betroffenenrechte allein verantwortlich.
11.2. Der Anbieter unterstützt den Auftraggeber mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen dabei, der Pflicht des Auftraggebers zur Beantwortung von Anfragen von Betroffenen nach den Art. 12–23 DSGVO nachzukommen, soweit der Auftraggeber insoweit auf die Unterstützung des Anbieters angewiesen ist.
12.1. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend nach Ablauf von 12 Monaten um weitere 12 Monate, sofern der Auftraggeber den Vertrag nicht fristgemäß einen Monat vor Ablauf kündigt.
12.2. Ein außerordentliches Kündigungsrecht jeder Partei bleibt unberührt.
13.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13.2. Sollten einzelne Teile dieses Vertrages unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen des Vertrages nicht. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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